Aktuelles und Wissenswertes

Ordnungsgemäße Kassenführung

Werden die steuerlichen Anforderungen an Registrierkassen und offene Ladenkassen nicht erfüllt, drohen künftig Hinzuschätzungen durch das Finanzamt.

Diese können unerfreuliche Nachzahlungen bei der Umsatz-, Gewerbe-, Einkommen- und/oder Körperschaftsteuer nach sich ziehen.

 

In unserem Mandantenrundschreiben haben wir Sie bereits darüber informiert. Wie die gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der elektronischen Ladenkassen umgesetzt werden sollen, können Sie dem nachfolgenden Schreiben, einem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen, entnehmen.

Technische Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
Kassenverordnung ab 2017
Technische Verordnung zur Durchführung d[...]
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Steuerberater dürfen die Einhaltung des Mindestlohngesetzes bescheinigen.

 

Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) haften Auftraggeber, die Subunternehmer einschalten, für Zahlung des Mindestlohns an die Arbeitnehmer des Subunternehmers wie ein Bürge. Daher werden einige Steuerberater von ihren Mandanten gebeten, zu bescheinigen, dass diese die Vorschriften des Mindestlohngesetzes eingehalten haben. Steuerberater sind im Hinblick auf die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zur Erstellung dieser Bescheinigungen befugt. Da es sich um eine Nebenleistung zur Lohn- und Gehaltsbuchführung handelt, stellt die Erstellung der Bescheinigung eine zulässige Rechtsdienstleistung dar.

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